Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Preise für die Behandlungen gesetzlich versicherter Patienten. Für die Behandlung privat versicherter Patienten und Selbstzahler berechnen wir maximal den gesetzlich vorgegebenen Faktor der gesetzlichen Krankenkassen.
Unsere Preise können Sie der folgenden Liste entnehmen.
Die Privat- und Selbstzahlerpreise sichten sich nach der GebüTH – Gebührenordnung für Therapeuten und liegen bei einem Steigerungsfaktor von 1,2 bis 2,3. Als Grundlage dienen die Leistungsbeschreibungen der GKV. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation der Therapeuten beeinflussen den Steigerungssatz entsprechend. Sollten Sie Fragen zu unseren Preisen haben, sprechen Sie uns gern an. Wir werden Ihre Fragen gern beantworten und Sie gegebenenfalls beraten.
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautenden Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Wir weisen darauf hin, dass ihre Krankenkasse die Honorarbeträge möglicherweise nicht voll erstattet. in diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst zahlen.
Hilfe und Informationen im Problemfall oder bei nicht erstatteten Kosten finden Sie unter: www.privatpreise.de
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